Schaut man sich Geräte und Oberflächen der Lebensmittelbetriebe genauer an, stellt man schnell fest, dass Edelstahl klar dominiert. Nahezu alle Anlagen, von Spülen bis Hygieneschleusen, sind aus Edelstahl gefertigt.
Doch Edelstahl ist nicht gleich Edelstahl und es gilt darauf zu achten, dass der verwendete Edelstahl lebensmitteltauglich ist und die Richtlinien der EU-Verordnung erfüllt.
Als Spezialist für hygienische Geräte in der Lebensmittelindustrie setzen wir bei PHT auf Edelstahl 1.4301. Der eingesetzte Edelstahl entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Hygienesicherheit und kann somit unbedenklich in den verschiedenen Bereichen der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden.
Lesen Sie in unserem Blog-Artikel mehr und erfahren Sie, welche Vorteile Edelstahl bietet und welche Merkmale bei der Beurteilung zu beachten sind.