Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene – Bäckereien

Eigenverantwortung der Bäckereien
Kernidee des Lebensmittelhygienerechts ist es, die Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmen zu betonen. Das heißt, Sie als Bäckerei sind für die Lebensmittelhygiene verantwortlich. So regeln es die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Die wichtigste Maßnahme dabei: ein stringentes Präventivkonzept. Das Kind darf gar nicht erst in den Brunnen fallen.
Bei Lebensmittelproduzenten wie Bäckereien hat sich das sogenannte HACCP-Konzept etabliert. (Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte). Das Konzept erlaubt es, die Risiken im Zusammenhang mit Backwaren und Rohstoffen zu identifizieren – und daraus klare Handlungen abzuleiten.
Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene
- Transport: Keimfreie Wagen, Behälter und weitere Transportmittel wie Kisten. Sichere Fördertechnik
- Produktionsstätten: Saubere Böden, glatte Wände und gute Lüftung zur Vermeidung von Kondenswasser und Schimmel. Leicht zu reinigende Flächen.
- Kleidung und Schuhe: Arbeitskleidung sowie Unrein-Rein-Trennung von Arbeits- und Alltagskleidung. Ggf. Reinigung der Schuhe und Sohlen über Schuhreiniger. Immer erforderlich sind angemessene Umkleideräume für das Personal.
- Arbeitsgeräte: Geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten bzw. Ausrüstungen wie Behälter.
- Personalhygiene: Separate Handwaschbecken zum Waschen und Desinfizieren von Händen. Hygieneschulungen.
- Zugangskontrolle: Wenn nötig, sicherer Zugang zur Produktion nach Reinigung und Desinfektion, z.B. über Hygieneschleusen.