Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene – Bäckereien

Ein frisches Brötchen, ein schönes Stück Kuchen, ein saftiges Brot – für die Verbraucher ist es selbstverständlich aus einer großen Auswahl von hygienisch einwandfreien Lebensmitteln auswählen zu können. Verantwortlich dafür: Sie – die Bäckereien.

Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene – Bäckereien 

 

Eigenverantwortung der Bäckereien

Kernidee des Lebensmittelhygienerechts ist es, die Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmen zu betonen. Das heißt, Sie als Bäckerei sind für die Lebensmittelhygiene verantwortlich. So regeln es die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Die wichtigste Maßnahme dabei: ein stringentes Präventivkonzept. Das Kind darf gar nicht erst in den Brunnen fallen.

Bei Lebensmittelproduzenten wie Bäckereien hat sich das sogenannte HACCP-Konzept etabliert. (Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte). Das Konzept erlaubt es, die Risiken im Zusammenhang mit Backwaren und Rohstoffen zu identifizieren – und daraus klare Handlungen abzuleiten.

 

Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene

 
  • Transport: Keimfreie Wagen, Behälter und weitere Transportmittel wie Kisten. Sichere Fördertechnik
  • Produktionsstätten: Saubere Böden, glatte Wände und gute Lüftung zur Vermeidung von Kondenswasser und Schimmel. Leicht zu reinigende Flächen.
  • Kleidung und Schuhe: Arbeitskleidung sowie Unrein-Rein-Trennung von Arbeits- und Alltagskleidung. Ggf. Reinigung der Schuhe und Sohlen über Schuhreiniger. Immer erforderlich sind angemessene Umkleideräume für das Personal.
  • Arbeitsgeräte: Geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und Desinfizieren von Arbeitsgeräten bzw. Ausrüstungen wie Behälter.
  • Personalhygiene: Separate Handwaschbecken zum Waschen und Desinfizieren von Händen. Hygieneschulungen.
  • Zugangskontrolle: Wenn nötig, sicherer Zugang zur Produktion nach Reinigung und Desinfektion, z.B. über Hygieneschleusen.